In Deutschland wird der Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben, um – so die offizielle Begründung – Bildungschancen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Ab 2026 greift ein stufenweiser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Bereits heute sind über zwei Drittel der Schulen (Stand 2024) ganztägig organisiert. Dabei wird zwischen der offenen Form (freiwillige Teilnahme) und der gebundenen Form (verpflichtende Teilnahme) unterschieden, die meist an mindestens drei Tagen für sieben Stunden inklusive Mittagessen stattfinden.

Herausforderungen für Kommunen und Schulträger
Alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2026 /2027 eingeschult werden, haben bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dies stellt Kommunen vor enorme Herausforderungen, da es vielerorts an Plätzen, Räumen und Fachpersonal fehlt. In Ladenburg entscheidet der Schulträger (die Stadt) Ende des Monats gemeinsam mit der Schulkonferenz, welche Form angeboten werden soll. Zwar ist die Kommune für die Betreuungsangebote zuständig, doch die Finanzierung der personellen Ressourcen – insbesondere bei der gebundenen Ganztagsschule – bleibt lückenhaft. Oftmals wird auf die Unterstützung von Vereinen und Ehrenamtlichen gehofft. Doch wer trägt die letztendlichen Kosten, wenn die Schulkonferenz diesen Weg beschließt?
Die Kostenfalle
Die Grundfinanzierung für Personal und Infrastruktur teilen sich Bund (70 %), Land (15 %) und Kommune (15 %). In der Realität zahlen Kommunen jedoch oft deutlich mehr, da die Pauschalen nicht ausreichen. Diese Finanzierungslücke wird häufig über einkommensabhängige Beiträge und Essensgelder an die Eltern weitergegeben.
Pädagogische Abwägung: Segen oder Belastung?
Ob eine Ganztagsschule sinnvoll ist, hängt stark vom Charakter des Kindes ab:
Vorteile: Extrovertierte Kinder profitieren von sozialen Kontakten; Eltern von Kindern mit Lernschwächen erfahren eine deutliche Entlastung.
Nachteile: Introvertierte Kinder oder Kinder mit sozialen Schwierigkeiten können durch den Mangel an Rückzugsmöglichkeiten überfordert werden. Wer außerhalb der Schule aktiv ist oder sich gerne eigenständig beschäftigt, empfindet den starren Zeitrahmen oft als Einschränkung.
Die „Pseudo-Freiheit“ der Elternwahl
Das Elternrecht ist ein hohes Gut. Theoretisch haben Eltern die Wahl, ob sie ihr Kind für den Ganztag anmelden. In Ladenburg droht diese Wahlfreiheit jedoch zur Farce zu werden: Wenn beide Grundschulen ab 2026 /2027 in gebundene Ganztagsschulen umgewandelt werden, entfällt die Option der Halbtagsbeschulung vor Ort. Ein Ausweichen auf andere Schulbezirke ist zwar laut Schulgesetz Baden-Württemberg (§ 76) als „wichtiger Grund“ möglich, bleibt aber eine theoretische Notlösung, wenn alle Schulen im Umkreis das gleiche Modell fahren.
Auswirkungen auf Kinder und Familien
Ein strukturierter Tag von morgens bis spät nachmittags lässt wenig Raum für freie Entscheidungen. Die emotionale Bindung an die Institution Schule nimmt zu, während der direkte Einfluss der Eltern auf die Erziehung schwindet. Zudem besteht die Gefahr, dass die Qualität leidet: Längere Präsenzzeiten für Lehrkräfte können die Unterrichtsvorbereitung beeinträchtigen; unzureichende Betreuungsschlüssel gefährden die individuelle Förderung am Nachmittag.
Fazit und Aufruf
Die Umstellung auf den Ganztag kann die Bildungsschere verschärfen, statt sie zu schließen, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Aus diesem Grund haben betroffene Eltern in Ladenburg eine Umfrage gestartet.
Bitte nehmen Sie Ihr Recht wahr und beteiligen Sie sich! Demokratie lebt vom Mitmachen. Verantwortung lässt sich nicht delegieren – sie betrifft die Zukunft unserer Kinder.

