Pla­nung der Sanie­rung des Frei­ba­des

Der Arti­kel in der LAZ über die Gemein­de­rats­sit­zung zum „Sach­stand Frei­bad – Pla­nung und Finan­zie­rung“ schlägt hohe Wel­len. Vor ein paar Tagen ver­fass­te die Frak­ti­on der CDU eine Stel­lung­nah­me, die durch die pola­ri­sie­ren­de, ver­fäl­schen­de Bericht­erstat­tung und der dar­aus resul­tie­ren­den Stim­mung gegen sie not­wen­dig erschien. Ich tei­le die in die­ser Stel­lung­nah­me gemach­ten Gedan­ken und möch­te trotz­dem noch einen Schritt wei­ter gehen.

Der Ver­tre­ter der Bür­ger sind in jedem Fal­le die gewähl­ten Gemein­de­rä­te. Sie ver­tre­ten den Wil­len der Bür­ger­schaft soll­ten die­sen in den Gemein­de­rats­sit­zun­gen umset­zen. Im opti­ma­lem Fal­le sind die gewähl­ten Gemein­de­rä­te direkt und zeit­nah mit der Bür­ger­schaft ver­bun­den und bezie­hen die­se in sei­ne Ent­schei­dun­gen mit ein. Das ist der Kern von Demo­kra­tie. Denn letzt­end­lich wird es die Bür­ger­schaft sein, die finan­zi­ell die getrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen mit­zu­tra­gen hat.

Der Bür­ger­meis­ter als exe­ku­ti­ve Macht ist Lei­ter der Gemein­de­ver­wal­tung und sei­ne Haupt­auf­ga­be (neben Reprä­sen­ta­ti­on und Ver­wal­tungs­lei­tung) soll­te im Hin­blick auf den Gemein­de­rat die Umset­zung der im Gemein­de­rat gefass­ten Beschlüs­se sein.

Der Gemein­de­rat ist das Haupt­or­gan und das Par­la­ment der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung.

Sei­ne Befug­nis­se und Auf­ga­ben sind sehr umfas­send:

  • Beschluss­or­gan: Trifft grund­le­gen­de Ent­schei­dun­gen in der Gemein­de (z. B. Haus­halt, Bebau­ungs­plä­ne, Gebüh­ren­ord­nun­gen).
  • Kon­troll­funk­ti­on: Über­wacht die Arbeit des Bür­ger­meis­ters und der Ver­wal­tung.
  • Sat­zungs­recht: Erlässt Sat­zun­gen (z. B. zur Ord­nung des Gemein­de­le­bens).
  • Wahl­funk­ti­on: Wählt – je nach Gemein­de­ord­nung – unter ande­rem Bei­geord­ne­te oder Aus­schüs­se.

Der Gemein­de­rat trifft also die poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen und genau dafür wur­de er gewählt. Der Bür­ger­meis­ter setzt die­se Ent­schei­dun­gen um – und genau dafür wur­de er auch gewählt. Er soll­te dafür sor­gen, dass der Bau geplant, finan­ziert und durch­ge­führt wird.

Eine Ent­schei­dung wie die Sanie­rung unse­res Schwimm­ba­des kann nur auf der Basis von har­ten Fak­ten getrof­fen wer­den. Und die bedür­fen selbst­ver­ständ­lich einer dar­aus resul­tie­ren­den Ver­gleich­bar­keit und Trans­pa­renz. Und genau die­se lie­gen der­zei­tig m.E. nur unvoll­stän­dig vor, da die Ver­wal­tung ledig­lich ein ein­zi­ges (!) Pla­nungs­bü­ro mit den bis­he­ri­gen Pla­nungs­ar­bei­ten betraut hat. Es mag sein, dass die­ses Büro in der Ver­gan­gen­heit eini­ge Exper­ti­se gesam­melt hat und spe­zia­li­siert ist auf Frei­bad­sa­nie­run­gen, aber ist es das ein­zi­ge mit die­ser Mate­rie befass­te Pla­nungs­bü­ro in Deutsch­land? Müss­te nicht allein die Sanie­rungs­sum­me von etli­chen Mil­lio­nen Euro den Wunsch nach alter­na­ti­ven Pla­nun­gen und Kos­ten­schät­zun­gen (auch inter­na­tio­na­len) auf­kom­men las­sen, um aus ver­schie­de­nen Plä­nen den bes­ten, preis­wer­tes­ten, schnellst­mög­lich umsetz­ba­ren oder attrak­tivs­ten aus­wäh­len zu kön­nen…?

Die LAZ spricht im Arti­kel („Frei­bad-För­der­ver­ein FFL trägt die Umbau­pla­nun­gen mit“ vom 16.5.2025) von einer „genia­len Pla­nung“, die „nicht zer­re­det wer­den soll“. Das erin­nert stark an eine gewis­se „Alter­na­tiv­lo­sig­keit“, die sich im Nach­hin­ein als fatal her­aus­ge­stellt hat­te, denn die Fol­gen jed­we­der Pla­nung wird die Bür­ger­schaft allei­ne tra­gen – also wir alle.

Was macht die­se Pla­nung aber so geni­al, so ein­zig­ar­tig, dass nur die­ser umge­setzt wer­den soll, wenn es nach der Ver­wal­tung geht? Das es der ein­zi­ge Plan ist, der von der Ver­wal­tung dem Gemein­de­rat als alter­na­tiv­los vor­ge­stellt wur­de – abge­se­hen von den bei­den „Pseu­do-Alter­na­ti­ven“ des glei­chen Büros, die so absurd waren, dass sie von sich aus inak­zep­ta­bel sind?

Die Ver­wal­tung möch­te eine schnel­le Ent­schei­dung und drängt mit Blick auf die Fris­ten, an die die För­de­rung des Bun­des mit 2,77 Mio Euro geknüpft sind. Seit wann sind aber der Ver­wal­tung die­se Fris­ten bekannt? Ab wann wur­de das Pla­nungs­bü­ro beauf­tragt?

Fin­det über­haupt bei so wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen, die unse­re Zukunft betref­fen, die Bevöl­ke­rung aus­rei­chend Gehör? Wird sie um ihre Mei­nung gebe­ten? Ist die­se Mei­nung rele­vant?

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