Der Artikel in der LAZ über die Gemeinderatssitzung zum „Sachstand Freibad – Planung und Finanzierung“ schlägt hohe Wellen. Vor ein paar Tagen verfasste die Fraktion der CDU eine Stellungnahme, die durch die polarisierende, verfälschende Berichterstattung und der daraus resultierenden Stimmung gegen sie notwendig erschien. Ich teile die in dieser Stellungnahme gemachten Gedanken und möchte trotzdem noch einen Schritt weiter gehen.
Der Vertreter der Bürger sind in jedem Falle die gewählten Gemeinderäte. Sie vertreten den Willen der Bürgerschaft sollten diesen in den Gemeinderatssitzungen umsetzen. Im optimalem Falle sind die gewählten Gemeinderäte direkt und zeitnah mit der Bürgerschaft verbunden und beziehen diese in seine Entscheidungen mit ein. Das ist der Kern von Demokratie. Denn letztendlich wird es die Bürgerschaft sein, die finanziell die getroffenen Entscheidungen mitzutragen hat.
Der Bürgermeister als exekutive Macht ist Leiter der Gemeindeverwaltung und seine Hauptaufgabe (neben Repräsentation und Verwaltungsleitung) sollte im Hinblick auf den Gemeinderat die Umsetzung der im Gemeinderat gefassten Beschlüsse sein.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan und das Parlament der kommunalen Selbstverwaltung.
Seine Befugnisse und Aufgaben sind sehr umfassend:
- Beschlussorgan: Trifft grundlegende Entscheidungen in der Gemeinde (z. B. Haushalt, Bebauungspläne, Gebührenordnungen).
- Kontrollfunktion: Überwacht die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung.
- Satzungsrecht: Erlässt Satzungen (z. B. zur Ordnung des Gemeindelebens).
- Wahlfunktion: Wählt – je nach Gemeindeordnung – unter anderem Beigeordnete oder Ausschüsse.
Der Gemeinderat trifft also die politischen Entscheidungen und genau dafür wurde er gewählt. Der Bürgermeister setzt diese Entscheidungen um – und genau dafür wurde er auch gewählt. Er sollte dafür sorgen, dass der Bau geplant, finanziert und durchgeführt wird.
Eine Entscheidung wie die Sanierung unseres Schwimmbades kann nur auf der Basis von harten Fakten getroffen werden. Und die bedürfen selbstverständlich einer daraus resultierenden Vergleichbarkeit und Transparenz. Und genau diese liegen derzeitig m.E. nur unvollständig vor, da die Verwaltung lediglich ein einziges (!) Planungsbüro mit den bisherigen Planungsarbeiten betraut hat. Es mag sein, dass dieses Büro in der Vergangenheit einige Expertise gesammelt hat und spezialisiert ist auf Freibadsanierungen, aber ist es das einzige mit dieser Materie befasste Planungsbüro in Deutschland? Müsste nicht allein die Sanierungssumme von etlichen Millionen Euro den Wunsch nach alternativen Planungen und Kostenschätzungen (auch internationalen) aufkommen lassen, um aus verschiedenen Plänen den besten, preiswertesten, schnellstmöglich umsetzbaren oder attraktivsten auswählen zu können…?
Die LAZ spricht im Artikel („Freibad-Förderverein FFL trägt die Umbauplanungen mit“ vom 16.5.2025) von einer „genialen Planung“, die „nicht zerredet werden soll“. Das erinnert stark an eine gewisse „Alternativlosigkeit“, die sich im Nachhinein als fatal herausgestellt hatte, denn die Folgen jedweder Planung wird die Bürgerschaft alleine tragen – also wir alle.
Was macht diese Planung aber so genial, so einzigartig, dass nur dieser umgesetzt werden soll, wenn es nach der Verwaltung geht? Das es der einzige Plan ist, der von der Verwaltung dem Gemeinderat als alternativlos vorgestellt wurde – abgesehen von den beiden „Pseudo-Alternativen“ des gleichen Büros, die so absurd waren, dass sie von sich aus inakzeptabel sind?
Die Verwaltung möchte eine schnelle Entscheidung und drängt mit Blick auf die Fristen, an die die Förderung des Bundes mit 2,77 Mio Euro geknüpft sind. Seit wann sind aber der Verwaltung diese Fristen bekannt? Ab wann wurde das Planungsbüro beauftragt?
Findet überhaupt bei so wichtigen Entscheidungen, die unsere Zukunft betreffen, die Bevölkerung ausreichend Gehör? Wird sie um ihre Meinung gebeten? Ist diese Meinung relevant?